Ersthelferausbildung
Warum Ersthelfer werden und Menschen in Notsituationen helfen?
1. Leben retten und
Schäden einschränken
Eine sofortige Hilfe kann
den Unterschied ausmachen, ob jemand am Leben bleibt und wie
hoch die Chance auf eine völlige Genesung ist. Durch Erste
Hilfe werden Verletzte stabilisiert, ihre Schmerzen werden
teilweise gelindert und das Risiko von zusätzlichen
Folgeschäden, wie zum Beispiel Infektionen, wird möglicherweise
verringert.
2. Erste Hilfe ist
mehr als medizinische Betreuung
Neben der reinen
medizinischen Erstbetreuung hat die Erste Hilfe auch einen
wichtigen organisatorischen Aspekt. Dazu zählen unter anderem
das Absichern der Unfallstelle oder das Absetzen eines
Notrufs. Zusätzliche Gefahren werden so abgeschirmt und
eingrenzt. Das reine „sich kümmern“ um Unfallopfer hilft
gleichermaßen weiteren Schäden vorzubeugen oder irrationales
Verhalten der betroffenen Menschen zu verhindern.
3. Das gute
Gefühl
Sicherheit vermitteln:
Fähigkeiten zur ersten Hilfe und das Wissen, sich richtig zu
verhalten, geben sowohl dem Ersthelfer als auch der betroffenen
Person ein Gefühl der Sicherheit und stärken das
Selbstbewusstsein. Zudem ist das gute Gefühl, einem anderen
Menschen geholfen zu haben, größer als jede „Vergütung“ und ein
Vielfaches besser als ein mögliches „schlechtes
Gewissen“.
4. Wie du mir, so
ich dir!
Wer wünscht sich nicht, dass
jemand kommt und hilft, wenn man selbst in Not
ist?
Um so mehr Menschen gut
vorbereitet sind, um als Ersthelfer das Richtige zu tun, um so
größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass für mich
gleichermaßen Hilfe kommt, wenn ich sie am nötigsten
brauche.
5. Das gesamte
Umfeld ist betroffen
Wie allgemein bekannt,
passieren die meisten Notfälle, neben dem Arbeitsplatz und dem
Straßenverkehr, im privaten Umfeld. Erste Hilfe zu können
bedeutet, Familie, Freunden und Kollegen im entscheidenden
Moment helfen zu können.
6. Gesetzlicher
Aspekt
Nach Paragraf 323c des Strafgesetzbuches
ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn dies
erforderlich und zumutbar ist, ohne sich selbst erheblicher
Gefahr auszusetzen. Ohne Hilfe handelt es sich um unterlassene
Hilfeleistung.

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