Wenn eine Pflicht zur Stärke wird!

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Ersthelferausbildung

Warum Ersthelfer werden und Menschen in Notsituationen helfen?

1. Leben retten und Schäden einschränken
Eine sofortige Hilfe kann den Unterschied ausmachen, ob jemand am Leben bleibt und wie hoch die Chance auf eine völlige Genesung ist. Durch Erste Hilfe werden Verletzte stabilisiert, ihre Schmerzen werden teilweise gelindert und das Risiko von zusätzlichen Folgeschäden, wie zum Beispiel Infektionen, wird möglicherweise verringert.

2. Erste Hilfe ist mehr als medizinische Betreuung
Neben der reinen medizinischen Erstbetreuung hat die Erste Hilfe auch einen wichtigen organisatorischen Aspekt. Dazu zählen unter anderem das Absichern der Unfallstelle oder  das Absetzen eines Notrufs. Zusätzliche Gefahren werden so abgeschirmt und eingrenzt. Das reine „sich kümmern“ um Unfallopfer hilft gleichermaßen weiteren Schäden vorzubeugen oder irrationales Verhalten der betroffenen Menschen zu verhindern. 

3. Das gute Gefühl
Sicherheit vermitteln: Fähigkeiten zur ersten Hilfe und das Wissen, sich richtig zu verhalten, geben sowohl dem Ersthelfer als auch der betroffenen Person ein Gefühl der Sicherheit und stärken das Selbstbewusstsein. Zudem ist das gute Gefühl, einem anderen Menschen geholfen zu haben, größer als jede „Vergütung“ und ein Vielfaches besser als ein mögliches „schlechtes Gewissen“.

4. Wie du mir, so ich dir!
Wer wünscht sich nicht, dass jemand kommt und hilft, wenn man selbst in Not ist?
Um so mehr Menschen gut vorbereitet sind, um als Ersthelfer das Richtige zu tun, um so größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass für mich gleichermaßen Hilfe kommt, wenn ich sie am nötigsten brauche. 

5. Das gesamte Umfeld ist betroffen
Wie allgemein bekannt, passieren die meisten Notfälle, neben dem Arbeitsplatz und dem Straßenverkehr, im privaten Umfeld. Erste Hilfe zu können bedeutet, Familie, Freunden und Kollegen im entscheidenden Moment helfen zu können.

6. Gesetzlicher Aspekt
Nach Paragraf 323c des Strafgesetzbuches ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn dies erforderlich und zumutbar ist, ohne sich selbst erheblicher Gefahr auszusetzen. Ohne Hilfe handelt es sich um unterlassene Hilfeleistung. 

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